Hubarbeitsbühnen Ausbildung
Hubbühne 1
Die Berufsgenossenschaften fordern in der BGI 720, dass alle Fahrer von Hubarbeitsbühnen ausgebildet sind!
Diese Ausbildung besteht aus drei Teilen:
- einer theoretischen Grundausbildung
- einer theoretischen Prüfung
- einer praktischen Unterweisung an der Hubarbeitsbühne
Wer darf an der Ausbildung teilnehmen:
- vollendetes 18. Lebensjahr
- körperliche und geistige Eignung
- beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr muss der Fahrer die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen.
Hubbühne
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen teilnehmen wenn es zum Erreichen des Ausbildungsziel erforderlich ist.